Köln, den 29. April 2019
Wir, die Vorstände und Vertreterinnen und Vertreter der Bürgervereine ( BV )
und bürgerschaftlichen Gemeinschaften ( DG / IG ) geben hiermit
gemeinsam
mit Nachdruck und Entschiedenheit folgende Erklärung
zur Situation der Notfallpraxis Chorweiler

als Ergänzung zu unserer Stellungnahme vom 29.01.2019 ab :

I .

  1. Wir fordern weiterhin den dauerhaften Erhalt der ärztlichen Notfallpraxis in Köln-Chorweiler.
  2. Wir erklären unsere Zustimmung zur Veränderung in der Trägerschaft zugunsten der KV.
  3. Wir fordern die Landesregierung auf, den Standort Chorweiler unter Inanspruchnahme des § 75 Abs.1b SGB V und im Rahmen einer Ministererlaubnis bis 2025 zu sichern.
  4. Wir fordern die Landesregierung NRW, alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Landes und der Stadt Köln auf, in ihren Entscheidungsprozessen unser Anliegen zu unterstützen sowie in Gesprächen und Verhandlungen mit der KV-NO dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Stadtbezirk Köln-Chorweiler keine weiteren Beeinträchtigungen und Benachteiligungen in der Gesundheitsfürsorge erleiden müssen.
  5. Soweit es als zwingend erscheint, die Anzahl der Notfallpraxen (Portalpraxen) anzupassen, sind derartige Entscheidungsprozesse dort abzuklären und ggf. dorthin zu verlagern, wo lokal in einer relativ günstigen Mehrfacherreichbarkeit Entscheidungen nicht zu Versorgungseinbrüchen führen können.

II.

Die Notfallpraxis in Chorweiler hat ein Alleinstellungsmerkmal im Kern eines Stadtteils und im Zentrum unseres Stadtbezirks, der mehr erlitten hat und noch erleidet als andere Bereiche dieser Stadt. Die generell sehr ungünstige medizinische Versorgung in einem – vom Zentrum selbst abgesehenen – dörflich bis ländlich strukturierten, verkehrstechnisch unzureichendem und belastetem Großstadtbereich mit einerseits sehr hoher Altersstruktur und andererseits mit zuwachsenden neuen Wohngebieten macht es politisch wie insbesondere auch medizinisch strukturell notwendig, diesen Strukturmängeln durch entlastende Ministerentscheidung eine notwendige Hilfe anzubieten. Wir erklären unser Einverständnis dafür, dass eine solche eingeforderte Lösung zunächst bis 2025 zeitlich beschränkt wird um dann in angemessener Zeitfolge diese Entscheidung oder alternative Lösungen erneut zu prüfen.

Die Bürgervereine und bürgerschaftlichen Interessen- und Dorfgemeinschaften im Bezirk Chorweiler